Wärmebrückenberechnung

Bei der energetischen Bilanzierung von Gebäuden spielen die Wärmebrückenverluste eine immer größere Rolle. Die pauschale Veranschlagung der Wärmebrückenverluste von 0,10 W/m²K, bei der kein gesonderter Nachweis erforderlich ist, lässt höchstens noch ein KfW-85 Effizienzhaus zu, sofern die Gebäudehülle außerordentlich gut gedämmt ist.

Es lohnt sich also, die Wärmebrücken genauer zu betrachten, denn fast immer werden dadurch bessere Werte erreicht. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Gleichwertigkeitsnachweis der Wärmebrücken

Bei dieser Methode müssen die Wärmebrücken des Objektes der DIN 4108 Beiblatt 2 entsprechen. Ist dies erfüllt, dürfen die Wärmebrückenverluste mit 0,05 W/m²K angesetzt werden.

2. Detaillierte Wärmebrückenberechnung

Hier werden alle Wärmebrücken des Gebäudes detailliert berechnet. Bei Neubauten sind dadurch Werte unter 0,02 W/m²K die Regel. Die detaillierte Wärmebrückenberechnung sollte auch dann durchgeführt werden, wenn der Gleichwertigkeitsnachweis wegen weniger Konstruktionen nicht erfüllt wird.