Lüftungskonzepte

Moderne, energieeffiziente Gebäude werden möglichst luftdicht ausgeführt. Dies betrifft sowohl Neubauten, als auch Sanierungen. In der DIN 1946-6 ist die Planung und der Nachweis von Lüftungskonzepte geregelt. Somit wird das Objekt vor Schäden durch Feuchte (Schimmel) geschützt.

Ein Lüftungskonzept wird verlangt bei:

  • Neubauten
  • Einfamilienhäuser, bei denen mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird
  • Sanierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, bei denen mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden

Im Lüftungskonzept wird in der ersten Stufe zuerst die Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme ermittelt. Erst, wenn bei dieser Berechnung die Notwendigkeit festgestellt wird, wird ein komplettes Lüftungskonzept erstellt.


Preise:

Lüftungskonzept (Notwendigkeit – 1. Stufe): ab 50 € (inkl. MwSt.)

Lüftungskonzept (Komplett): ab 400 € (inkl. MwSt.)


Weitere Informationen:

Die Norm fordert den Nachweis für vier Lüftungsstufen, die bei unterschiedlichen Nutzungsbedingungen einen ausreichenden Luftwechsel sicher stellen. Die Stufen sind:

Lüftung zum Feuchteschutz:

Grundlüftung zur Vermeidung von Feuchteschäden in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer). Diese Stufe muss ständig und ohne Beteiligung der Nutzer sicher gestellt sein.

Reduzierte Lüftung:
Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards unter Berücksichtigung durchschnittlicher Schadstoffbelastungen bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein.

Nennlüftung:
Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

Intensivlüftung:
Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen). Auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

Insbesondere bei der Lüftungsstufe 1 (Lüftung zum Feuchteschutz) muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen fordern, wenn die Luftzufuhr über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle nicht ausreichen, um den Luftaustausch zum Feuchteschutz sicher zu stellen.

Bei erhöhten Anforderungen an die Energieeffizienz, den Schallschutz und die Raumluftqualität fordert die DIN immer den Einbau von Lüftungstechnik.